Übersicht Fördermodul I
Hamburg Digital verbindet die Förderung von Beratungsleistungen (Modul I – Hamburg Digital Check) und Investitionsvorhaben (Modul II – Hamburg Digital Invest). Im ersten Fördermodul wird die Ist-Situation analysiert, ein Digitalisierungskonzept erarbeitet und in einem Realisierungsplan dargestellt. Das Modul 1 wird mit 50% gefördert, maximal mit 5.000€. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 3.000 € (netto) betragen.
Förderungen sind möglich in den in den Themenbereichen:
- Informationssicherheit
- Digitaler Wandel
a) Digitalisierung von Produktion, Verfahren und Prozessen (z.B. 3D-Druck, mobile Betriebsgeräte zur Produktionssteuerung, e-procurement)
b) Digitalisierung von Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen (z.B. digitale Plattformen und Vertriebskanäle, Cloud-Anwendungen, Anwendung digitaler Standards)
Die Förderung wird in den beiden separaten, aufeinander aufbauenden Programmodulen angeboten (Hamburg Digital Check für anteilige Beratungszuschüsse und Hamburg Digital Invest für anteilige
Investitionskostenzuschüsse). Die beiden Module müssen separat beantragt werden. Dabei ist es grundsätzlich möglich, nur ein Modul zu nutzen. Der vorgesehene Regelfall ist allerdings, dass Unternehmen
beide Module aufeinander folgend nutzen (erst Hamburg Digital Check, dann Hamburg Digital Invest), dies ist aber nicht verpflichtend erforderlich.
Was genau ist erforderlich für die Beantragung von Modul 1?
Folgende Informationen und Unterlagen sind erforderlich für die erfolgreiche Beantragung des Fördermoduls I im eAntragsportal der IFB
- Förderantrag
- KMU-Erklärung
- De-Minimis-Erklärung
- Angebot Digitalisierungskonzept
- Nachweis der Gewerbetätigkeit
- ggfs. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
Eine gute Checkliste mit weiteren Erläuterungen hat die IFB hier zusammengestellt.
Quelle: IFB HH FAQ
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