Hamburg Digital Invest


Fördermodul 2

Welche Kosten sind förderfähig mit Hamburg Digital Invest?

Die förderfähigen Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte umfassen Ausgaben für IKT-Hard- und -Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung
der Maßnahmen notwendig sind. Dies schließt Kosten für die Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie für diese erforderliche Schulungen
ein.
Für eine maximale Nutzungsdauer von 12 Monaten können auch
• Ausgaben für Hardware, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden;
• sowie Ausgaben für Lizenzen, Wartung, Garantie und Systemservice-Gebühren für Software
gefördert werden, wenn die vollständige Bezahlung dieser Ausgaben in der Vorhabenlaufzeit erfolgt. Die Ausgaben sind im Angebot des IT-Dienstleisters auf die geplante Nutzungsdauer aufzuschlüsseln.
Informationen zu förderfähigen Investitionen, bzw. deren Ausschlüsse sind der Positiv-Negativliste auf der Programmübersicht unter ifbhh.de zu entnehmen.

Welche Kosten sind nicht förderfähig mit Hamburg Digital Invest?

• Standard Hard- und Software für eine gebräuchliche Büroausstattung (z. B.: PC, Laptop, Tablet, Smartphone, Telefon, Headset, Drucker, Scanner, Kamera, smarte Endgeräte, (Touch-)Bildschirme, Beamer und
sonstige Arbeitsplatzausstattung)
• Hardware, Software und Dienstleistungen ohne Bezug zum Projektziel und Unternehmenszweck
• Gebrauchte Wirtschaftsgüter ohne einer Garantie ≥12 Monate
• Kosten für die Erstellung oder Optimierung einer Website (inkl. Social Media Kanäle) zur reinen Unternehmens- oder Produktdarstellung (also ohne Verknüpfung mit den betrieblichen Abläufen)
• Kosten für gängige Online-Marketing-Maßnahmen (wie zum Beispiel Suchmaschinen-optimierung und -anzeigen (SEO/SEA), Display-Advertising, Content Marketing, E-Mail-Marketing)
• Maßnahmen, die vorwiegend der Umsetzung einer gesetzlichen Vorschrift dienen, (z. B. Umsetzung der DSGVO, Anschaffung von Kassensystemen)
• Updates bestehender Systeme, Ersatzinvestitionen oder Kapazitätserhöhungen ohne wesentlichen Digitalisierungs-Fortschritt
• eigene Leistungen und Personalkosten
• Leistungen und Wirtschaftsgüter, die von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen (einschließlich aller Unternehmen, an denen mit den Gesellschaftern
verwandte Personen, Ehepartner der Gesellschafter oder mit Gesellschaftern in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen Anteil halten bzw. in einer Unternehmensbeziehung stehen) erbracht bzw.
hergestellt oder erworben werden
• Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen
• Schulungen an Hard- und Software ohne direkten Bezug zu den förderfähigen Vorhaben
• Kapitalbeschaffung, Zinsen und erstattungsfähige Umsatzsteuer

Quelle: IFB HH FAQ

Was genau ist erforderlich für die Beantragung von Modul 2?

Folgende Informationen und Unterlagen sind erforderlich für die erfolgreiche Beantragung des Fördermoduls I im eAntragsportal der IFB

  • Förderantrag
  • KMU-Erklärung
  • De-Minimis-Erklärung
  • Angebote der Lieferanten und Dienstleister für die Umsetzung
  • Nachweis der Gewerbetätigkeit
  • ggfs. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
  • Realisierungskonzept (das vom go digital-Berater erstellte Digitalisierungskonzept aus Modul 1) oder die vom go digital-Berater oder vom Mittelstandzentrum 4.0 geprüfte und bestätigte Stellungnahme zur Förderwürdigkeit

Eine gute Checkliste mit weiteren Erläuterungen hat die IFB hier zusammengestellt.

Fördercoaching und zertifizierter go digital Berater

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